Altenclubs / Seniorenkreise im Sinne der Förderung sind dann gegeben, wenn im Kalenderjahr regelmäßig Veranstaltungen (mindestens 10) abgehalten werden, von denen mindestens 5 Veranstaltungen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit dienen (z.B. Weiterbildung, Steigerung der Kreativität und Mobilität der über 65-jährigen Mitglieder) und ein fester Stamm an Mitgliedern besteht.
ACHTUNG: Antragsfrist 31.03. für das abgelaufene Kalenderjahr
- Bitte füllen Sie die u.g. Anwesenheitsliste bei jeder Veranstaltung aus und reichen diese ausgefüllt immer mit ein!
- Nachweise sind miteinzubringen, z.B. Anzeigen, Mitteilungen, Pfarrbriefe!