Jahresmeldung zum Vollzug des BayKiBiG und des SGB VIII

KiTa-Jahr: 2025/2026

Allgemeine Angaben
Organisatorische Planung
Erziehungs- & Bildungsarbeit
Personelle Ausstattung
Abschluss

I. Allgemeine Angaben

1. Träger

Ansprechpartner

2. Allgemeine Angaben zur Einrichtung

Sollte Ihre Einrichtung hier nicht aufgelistet sein, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie das richtige Gemeindegebiet ausgewählt haben. Ist dies der Fall und Ihre Einrichtung steht trotzdem nicht zur Auswahl, kontaktieren Sie uns bitte!

Sie finden diese 10-stellige Nummer in KiBiG.web

Ansprechpartner

Leitung der Einrichtung

stellvertretende Leitung der Einrichtung

Kontaktdaten der Einrichtung

3. Stammdaten der Einrichtung

Stammdaten der Einrichtung
Für die örtliche Bedarfsplanung (Art. 6 ff. BayKiBiG) ist es für die Kommune und das zuständige Jugendamt bzw. Amt für Tagesbetreuung von Kindern sowie die Regierung der Oberpfalz wichtig zu wissen, welche Plätze für welche Altersgruppen zur Verfügung stehen.

Plätze laut Betriebserlaubnis:

Plätze
Hier ist die Zahl der Plätze laut Betriebserlaubnis (ehem. Anerkennung) nach Art. 9 BayKiBiG bzw. § 45 SGB VIII anzugeben. Ein Platz ist unabhängig von der Betreuungsdauer des Kindes. Werden z.B. vormittags und nachmittags jeweils andere Kinder betreut und hierdurch Plätze zum Teil doppelt belegt, so sind die Plätze nur einmal zu zählen.

Platzstruktur nach Betriebserlaubnis:

II. Organisatorische Planung

1. Betriebszeiten der Einrichtung

Betriebszeit
Ist die größtmögliche Rahmenzeit, in der Kinder betreut werden können (incl. Bring-, Holzeiten).

Montag bis Donnerstag

Freitag

insgesamt


Pädagogische Kernzeit

Pädagogische Kernzeit
Nach Art. 21 Abs. 4 Satz 5 BayKiBiG kann der Träger Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. 4 Stunden pro Tag sowie deren zeitliche Lage vorgeben. In der pädagogischen Kernzeit verpflichtet sich die Einrichtung dazu, das in der Konzeption vorgestellte pädagogische Angebot den Eltern bzw. Kindern vorzuhalten.


Betriebszeiten in den Ferien bei Schulkinderbetreuung

insgesamt

3. Schließtage

Schließzeiten
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss nach § 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII über Schließzeiten in den Ferien informiert sein, da er dann für Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherstellen muss.
Nach Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG sind Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr zulässig. Eine Überschreitung führt zur Kürzung der Förderung. Davon ausgenommen sind fünf zusätzliche Schließtage, wenn diese der Fortbildung des gesamten pädagogischen Personals dienen (§ 26 Abs. 1 Satz 4 AV BayKiBiG).

Tage in der Zeit vom 01.09. bis 31.08. des folgenden Jahres, an denen keinerlei Betreuung stattfindet; ohne 24.12. und 31.12. und gesetzliche Feiertage sowie ohne Wochenenden:

Weihnachtsferien

Ostern

Pfingsten

Sommerferien 

sonstige Schließtage

4. Elternbeiträge (pro Platz und Kind)

Elternbeiträge nach täglicher Stundenzahl

Staffelung der Elternbeiträge
Diese ist nach Art. 19 Nr. 5 Buchstabe a und Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG i.V.m. § 25 AV BayKiBiG vorgeschrieben.

Kinder unter 3 Jahren (Elternbeiträge in €)

falls Sie bestimmte Buchungszeitkategorien nicht anbieten, tragen Sie dort bitte 0 ein

Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt (Elternbeiträge in €)
(Angabe ohne Abzug der 100 € für den Elternbeitragszuschuss)

Ermäßigung des Elternbeitrags
Nach Art. 19 Nr. 5 Buchstabe b und Art. 23 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BayKiBiG erhält der Träger einer Kindertageseinrichtung einen Zuschuss von je 100 € zum Elternbeitrag ab dem 01. September des Jahres, in welchem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. In der Tabelle ist der Elternbeitrag ohne Abzug des Zuschusses anzugeben.

Schulkinder (Elternbeiträge in €)

Listen Sie bitte diese Gebühren auf:

Grünmarkierte Felder sind Fördervoraussetzung

5. Aufnahmeregelung

Stichtagsregelung
Sie ist anzukreuzen, wenn Kinder nicht während des gesamten Bildungsjahres aufgenommen werden, sondern nur zu bestimmten Zeitpunkten.

6. Wie wurden die Eltern in die Planung der Öffnungs- und Schließzeiten einbezogen?

Einbeziehung der Eltern
Nach Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG sind die Eltern bei der bedarfsgerechten Planung der Öffnungs- und Schließzeiten mit einzubeziehen.

7. Anzahl der Kinder in der Einrichtung

Hinweis: hier bitte auch auf die Übereinstimmung der IST-Monatsdaten im KiBiG.web achten!

U3

Buchungszeiten

Regel

(drohende) Behinderung

Migration

bis 2 Std.

> 2 - 3 Std.

> 3 - 4 Std.

> 4 - 5 Std.

> 5 - 6 Std.

> 6 - 7 Std.

> 7 - 8 Std.

> 8 - 9 Std.

über 9 Std.

gesamt

Kindergartenkinder

Buchungszeiten

Regel

(drohende) Behinderung

Migration

bis 2 Std.

> 2 - 3 Std.

> 3 - 4 Std.

> 4 - 5 Std.

> 5 - 6 Std.

> 6 - 7 Std.

> 7 - 8 Std.

> 8 - 9 Std.

über 9 Std.

gesamt

Schulkinder

Buchungszeiten

Regel

(drohende) Behinderung

Migration

bis 2 Std.

> 2 - 3 Std.

> 3 - 4 Std.

> 4 - 5 Std.

> 5 - 6 Std.

> 6 - 7 Std.

> 7 - 8 Std.

> 8 - 9 Std.

über 9 Std.

gesamt

Kinder gesamt

bis 2 Std.

> 2 - 3 Std.

> 3 - 4 Std.

> 4 - 5 Std.

> 5 - 6 Std.

> 6 - 7 Std.

> 7 - 8 Std.

> 8 - 9 Std.

über 9 Std.

gesamt

Warteliste

Buchungszeiten

bis 2 Std.

> 2 - 3 Std.

> 3 - 4 Std.

> 4 - 5 Std.

> 5 - 6 Std.

> 6 - 7 Std.

> 7 - 8 Std.

> 8 - 9 Std.

über 9 Std.

gesamt

8. Buchungsvorgaben

9. Nutzung einer Kita-App

Nutzung einer Kita-App
Nach § 80 SGB X hat der Träger die Nutzung einer Kita-App bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

III. Erziehungs- und Bildungsarbeit

1. Konzeption

Konzeption
Die Veröffentlichung der Konzeption ist nach Art, 19 Nr. 2 BayKiBiG eine der Fördervoraussetzungen einer Kindertageseinrichtung. Nach § 24 Abs. 5 SGB VIII sind die Jugendämter verpflichtet, Eltern über die pädagogische Konzeption von Einrichtungen zu informieren.

Qualitätssicherung
Jährlich durchzuführende Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Elternbefragungen, Auswertung von Beobachtungen, Mitarbeitergespräche, Kinderbefragungen,…) sind ebenfalls Fördervoraussetzung nach Art. 19 Nr. 2 BayKiBiG.

Grünmarkierte Felder sind Fördervoraussetzung

2. Kinder mit besonderem Förderbedarf

3. Schulkinderbetreuung / Hort

Welche Schulen besuchen die betreuten Kinder?

Anzahl der Kinder in

4. Bei Schulkinderbetreuung im Kindergarten

5. Elternarbeit und Elternmitwirkungsmöglichkeiten/Informative Angebote für die Eltern

Kooperation mit den Eltern
Sie wird nach Art. 14 BayKiBiG vorgeschrieben und darin näher definiert.


Entwicklungsgespräche mit den Eltern im gesamten Betreuungszeitraum der Kita:


6. Angaben zu Kinderbeobachtungen

Angaben zur Kinderbeobachtung
Nach § 1 Abs. 2 AVBayKiBiG begleitet und dokumentiert das pädagogische Personal den Entwicklungsverlauf anhand des Beobachtungsbogens „Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag (PERIK)“ oder eines gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 AVBayKiBiG ist der Sprachstand von Kindern, deren Eltern beide nichtdeutsch-sprachiger Herkunft sind, in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres anhand des zweiten Teils des Bogens „Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen (SISMIK) – Sprachliche Kompe-tenz im engeren Sinn (deutsch)“ zu erheben.
Nach § 5 Abs. 3 AVBayKiBiG ist der Sprachstand von deutschsprachig aufwachsenden Kindern ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung anhand des Beobachtungsbogens „Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern (SELDAK)“ zu erheben; der Bogen kann auch in Auszügen verwendet werden.

Wie wird die Kinderbeobachtung durchgeführt?

Grünmarkierte Felder sind Fördervoraussetzung

7. Eingewöhnung

8. Formen der Zusammenarbeit mit Schulen

Kooperation mit Schulen (z.B. Grund- und Förderschulen)
Sie ist in § 22a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII als auch in Art. 15 Abs. 2 BayKiBiG festgeschrieben.

Keine Unterteilung mehr in Kiga/Hort

Art. 19 Nr. 10 BayKiBiG setzt voraus, dass die Vorschriften aus Art. 5 und 6 BayIntG und Art. 37 Abs. 3 BayEUG beachtet werden.

Grünmarkierte Felder sind Fördervoraussetzung

IV. Personelle Ausstattung

1. Auflistung allen Personals

bitte alle Kräfte untereinander angeben; hier bitte auch auf die Übereinstimmung der IST-Monatsdaten im KiBiG.web achten!

Mittelbare Tätigkeit (17 Abs. 1 Satz 5 AVBayKiBiG)
Sie wird als Teil der pädagogischen Arbeit verstanden, den die Fach- bzw. Ergänzungskraft neben der Betreuungszeit der Kinder in Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, den Bayerischen Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan erbringen (z.B. Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Fortbildung usw.).

Pädagogisches Personal
Die Definition von pädagogischen Fach- bzw. Ergänzungskräften ist in § 16 der Verordnung zur Ausführung des BayKiBiG geregelt.

 

Nicht förderfähiges Personal sind zum Beispiel Hausmeister, Hauswirtschaftskräfte, ...

Krippe/ Kiga/Hort

-> Personal mit Personalzustimmung:

-> Assistenzkräfte:

-> Nicht förderfähige Kräfte :

nach Arbeitsvertrag

-> Pädagogische (Ergänzungs-)kräfte:

Eintrag im KiBiG.web unter Ist-Personalzeit

Verwaltung, Haus-wirtschaft, o.ä.

2. Tagesmütter

3. Welche Zusatzqualifikationen haben die Mitarbeiterinnen

Krippe:

sonstige Zusatzqualifikationen:

4. Wie viele Fortbildungstage werden in Anspruch genommen?

Abschließende Mitteilungen

Der Träger Ihrer Einrichtung erhält als Nächstes eine E-Mail mit einem Link zu dieser Jahresmeldung, um Ihre Eingaben zu prüfen und anschließend zu bestätigen. Erst danach wird die Jahresmeldung an die KiTa-Aufsicht versendet. Dann erhalten auch Sie einen Abdruck für Ihre Unterlagen.

Die Jahresmeldung wird nun an die KiTa-Aufsicht versendet. Sie und die KiTa-Leitung erhalten gleichzeitig einen Abruck für Ihre Unterlagen per E-Mail.

Jahresmeldung zwischenspeichern

Es wird eine E-Mail an die unten angegebene Mailadresse geschickt.

Sie enthält einen Link um wieder zum Formular zurückzukehren mit allen bereits ausgefüllten Feldern.

In diesem Notizfeld haben Sie die Möglichkeit sich Vermerke zur späteren Weiterbearbeitung zu machen. Diese sehen Sie dann auch in der E-Mail, mit der Sie den Link zu Ihrer zwischengespeicherten Jahresmeldung erhalten.

An diese E-Mail Adresse wird der Link zum Öffnen der zwischengespeicherten Jahresmeldung versandt.

Sie müssen zuerst eine E-Mail-Adresse angeben, bevor Sie speichern können!

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