und lasse es unverzüglich auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus virologisch unter-suchen.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen teile ich unverzüglich dem Veterinäramt mit und bewahre es mindestens ein Jahr lang auf.
Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Enten und Gänse stelle ich sicher, dass:
- in das Bestandsregister je Werktag die Anzahl der zugekauften verkauften und verendeten Tiere unverzüglich eingetragen wird,
- die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
- nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerät-schaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden,
- nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
- Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
- eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
- der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigtund desinfiziert werden,
- eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.