Anzeige der Haltung von Geflügel

Veterinäramt Neumarkt
Postfach 14 05, 92304 Neumarkt
Tel.: 09181 470-1421, Fax: 09181 470-6921

Wichtiger Hinweis!!!
Nach § 26 Abs. 1 ViehVerkV ist die Haltung von Geflügel vor Beginn der geplanten Tätigkeit bei Veterinäramt anzuzeigen.


Achtung: Bereits ab dem/der ersten Haushuhn/ Pute (andere Geflügel ausgenommen) besteht Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse, Infos unter www.btsk.de

Tierhalter

1) Falls nicht vorhanden, bitte beim Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten beantragen