Wichtiger Hinweis!!!
Nach § 26 Abs. 1 ViehVerkV ist die Haltung von Geflügel vor Beginn der geplanten Tätigkeit bei Veterinäramt anzuzeigen.
Achtung: Bereits ab dem/der ersten Haushuhn/ Pute (andere Geflügel ausgenommen) besteht Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse, Infos unter www.btsk.de