Anzeige der Haltung von Geflügel

Veterinäramt Neumarkt
Postfach 14 05, 92304 Neumarkt
Tel.: 09181 470-1421, Fax: 09181 470-6921

Wichtiger Hinweis!!!
Nach § 26 Abs. 1 ViehVerkV ist die Haltung von Geflügel vor Beginn der geplanten Tätigkeit bei Veterinäramt anzuzeigen.


Achtung: Bereits ab dem/der ersten Haushuhn/ Pute (andere Geflügel ausgenommen) besteht Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse, Infos unter www.btsk.de

Tierhalter

1) Falls nicht vorhanden, bitte beim Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten beantragen

Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere 
(Anzahl bitte angeben):

Mir/uns ist bekannt, dass Änderungen zu den vorstehend gemachten Angaben unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Neumarkt i. d. OPf. zu melden sind. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird von mir/uns ausdrücklich bestätigt. 

Mit dem Absenden des Online-Formulares bestätige ich die Richtigkeit der Angaben.