Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen
In der Regel werden Wildgehege in der freien Flur errichtet. In diesem Fall setzten Sie hier einen Haken und geben die Flurnummer(n), Gemarkung & Gemeinde des Standortes an.
Der Unterstand für das Gehegewild besteht aus:
Rodung, Belassen, getrennte Umzäunung etc.
Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) vom 10. Januar 2014.
z.B. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter