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Antrag auf Einbürgerung

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Hinweis auf eventuell benötigte Unterlagen

 

Für die Einbürgerung benötigen Sie folgende Nachweise:

  1. Reisepass oder bei EU-Bürgern Personalausweis
  2. Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (z.B. durch Zeugnis über erfolgreichen Einbürgerungstest, Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland)
  3. Nachweis über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate, usw.)
  4. Nachweis über Einkommen, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch für Familienmitglieder
  5. Nachweis zum Personenstand (z. B. Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil)
  6. Ggf. sind weitere Dokumente und Urkunden erforderlich. Ausländische Urkunden müssen Sie auf Anforderung der zuständigen Behörde übersetzen lassen.
Dokumente zum Herunterladen

Hinweis: Folgende Dokumente können als Information oder ausgefüllt im Verlauf des Antrages benötigt werden.

Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Hinweis: Sie können mit dem Knopf "Speichern und später fortfahren" den Antrag zwischenspeichern. Hierbei wird die aktuelle Sitzung geschlossen und Ihnen wird ein Link per E-Mail zu Verfügung gestellt um den Antrag zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen.

1. Angaben zur Person
2. Aufenthaltsstatus
3. Aufenthaltsstatus
4. Familienstand
1. Angaben zur Person
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Für wen wollen Sie die Einbürgerung beantragen?

Falls Ihr Ehe-/Lebenspartner miteingebürgert werden soll, bitten wir Sie einen separaten Antrag auszufüllen.

Hinweis für die Miteinbürgerung von Kindern:

Möchten Sie ein Kind unter 16 Jahren miteinbürgern lassen, geben Sie dies unter "6. Abfrage Kinder" an.
Sofern ein weiterer gesetzlicher Vertreter für das Kind vorhanden ist, ist das schriftliche Einverständnis erforderlich!

Wenn Sie ein Kind ab 16 Jahren miteinbürgern möchten, muss dieses einen eigenen separaten Antrag ausfüllen.

Anschrift

Kontaktdaten für Rückfragen

Staatsangehörigkeit

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist eine geklärte Identität

1. Angaben zur Person
2. Aufenthaltsstatus
3. Aufenthaltsstatus
4. Familienstand
2. Aufenthaltsstatus

Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind weitere Angaben notwendig. Um eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Angaben und Dokumente bereits jetzt im Antrag zu machen bzw. hochzuladen. Sollten Ihnen die Informationen oder Dokumente aktuell nicht vorliegen, können Sie diese jedoch bei Ihrem nächsten Termin in der Einbürgerungsbehörde nachreichen.

Bitte alle Ausweisdokumente anwählen welche Sie besitzen

oder

1. Angaben zur Person
2. Aufenthaltsstatus
3. Aufenthaltsstatus
4. Familienstand
3. Aufenthaltsstatus

Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

Erlaubte Dateiformate: PDF, JPG, TIFF. Maximale Dateigröße: 5 Megabyte

1. Angaben zur Person
2. Aufenthaltsstatus
3. Aufenthaltsstatus
4. Familienstand
4. Familienstand

Angaben zu meinem Ehe-/Lebenspartner

Bitte füllen Sie die Erklärung eheliche Gemeinschaft aus und laden Sie diese anschließend hoch.

Anschrift

Hinweis: Personen mit mehreren Ehepartnern können nicht eingebürgert werden!

5. Elternteil
6. Abfrage Kinder
7. Aufenthaltsorte von Geburt bis heute
8. Schule und Ausbildung
5. Elternteile

Elternteil - Mutter

Angaben zum verstorbenen Elternteil

Elternteil - Vater

Angaben zum verstorbenen Elternteil

Familienstand der Eltern

Angaben zur Eheschließung

5. Elternteil
6. Abfrage Kinder
7. Aufenthaltsorte von Geburt bis heute
8. Schule und Ausbildung
6. Abfrage Kinder

Angaben zu den Kindern

Für Kinder ab 16 Jahren ist ein eigener Antrag vom Kind selbst zu stellen.

z.B Kopie der letzten 4 Schulzeugnisse, Kindergartennachweis, Ausstellung altersgemäße Sprachentwicklung von der Leitung

Vermeidung von Mehrstaatigkeit:

Es muss folgende Erklärung abgeben:

 

Es wurde darüber belehrt, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgt.

 

Durch die Einbürgerung kann/können jedoch – sofern das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht des Heimatstaates bzw. der Heimatstaaten dies vorsieht – die bisherige Staatsangehörigkeit bzw. die bisherigen Staatsangehörigkeiten kraft Gesetzes automatisch verloren gehen.

 

Zur Vermeidung eines ungewollten Verlusts wird empfohlen, vorab die jeweils zuständige Auslandsvertretung des Heimatstaates bzw. der Heimatstaaten diesbezüglich zu kontaktieren.

Es steht frei, freiwillig die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder die erforderlichen Maßnahmen gegen einen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit einzuleiten.

 

Es ist bewusst, dass Mehrstaatigkeit im Einzelfall Nachteile mit sich bringen kann.

Zusätzlich wird empfohlen, vorab mit der jeweils zuständigen Auslandsvertretung des Heimatstaates bzw. der Heimatstaaten zu klären, ob mit der Einbürgerung Meldepflichten über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an die Heimatbehörde bzw. Heimatbehörden entstehen.

Nachweis einer aktuellen Krankenversicherung

Hinweis: Bitte laden Sie den Vordruck der "Bestätigung durch den zweiten Sorgeberechtigten" herunter und laden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben wieder hoch.

5. Elternteil
6. Abfrage Kinder
7. Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre bis heute
8. Schule und Ausbildung
7. Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre bis heute

Wohnort

Bitte geben Sie ihre Wohnorte in Deutschland sowie die Wohnorte im Ausland an

von

bis

in

Weitere Wohnorte

Bitte geben Sie ihre Wohnorte in Deutschland sowie die Wohnorte im Ausland an

von

bis

in

5. Elternteil
6. Abfrage Kinder
7. Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre bis heute
8. Schule und Ausbildung
8. Schule und Ausbildung

Ich habe in Deutschland

Studium / Berufsausbildung im Ausland

Ich habe folgende Berufsausbildung/en oder Studium/en im Ausland abgeschlossen:

von

bis

in

9. Sprachkenntnisse
10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordung
11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich
12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten
9. Sprachkenntnisse

oder

Hinweis: Für eine erfolgreiche Einbürgerung sind Sprachkenntnisse auf mindestens B1 Niveau nötig. Siehe Positiv liste.

9. Sprachkenntnisse
10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordung
11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich
12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten
10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Hinweis: Bitte laden Sie die Loyalitätserklärung herunter und laden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben wieder hoch

Mit der Unterzeichnung der Loyalitäts-/Bekenntniserklärung bekennen Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; insoweit ist es wichtig, dass Sie die beschriebenen Elemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung verstanden haben und akzeptieren.

oder

Hinweis: Für eine erfolgreiche Einbürgerung sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nötig

9. Sprachkenntnisse
10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordung
11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich
12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten
11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich

Hinweis: Bitte laden Sie die Arbeitgeberbestätigung herunter und laden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben wieder hoch

Das Dokument steht unten zum Herunterlanden bereit. ("Herunterladen der Arbeitgeberbestätigung")

Das Formular kann zwischen Gespeichert werden und später fortgestzt werden. ("Speichern und später fortfahren")

Hinweis: Bitte laden Sie die Einkommensbescheinigung herunter und laden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben wieder hoch

9. Sprachkenntnisse
10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordung
11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich
12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten
12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten

Ich hatte folgende Arbeitsverhältnisse / selbständige Tätigkeiten in den letzten 5 Jahren

13. Einkünfte
14. Kranken- / Pflegeversicherung
15. Altersvorsorge
16. Straftaten
13. Einkünfte

Hinweis: Bei Leistungsbezug oder keinen eigenen Einkünften lassen Sie sich bitte beraten

Eigene Einkünfte (von mir und/oder des Ehe-/Lebenspartner)

Hinweis:

Bei Angestellten die Gehaltsnachweise der letzten 2 Monate hochladen (eigene und/oder Lebenspartner).

 

Bei Selbstständigen die Einkommenssteuerbescheide der letzten 2 Jahre hochladen sowie die vom Steuerberater ausgefüllte Einkommensbescheinigung.

Ich habe folgende sonstige Einnahmen

Unterhalt / BAföG

13. Einkünfte
14. Kranken- / Pflegeversicherung
15. Altersvorsorge
16. Straftaten
14. Kranken-/Pflegeversicherung

Hinweis: Es ist verpflichtend, eine in Deutschland gültige Kranken- und Pflegeversicherung zu haben.

Angaben zu Kranken-/Pflegeversicherung

13. Einkünfte
14. Kranken- / Pflegeversicherung
15. Altersvorsorge
16. Straftaten
15. Altersvorsorge

Hochladen der Renteninformation mit aktuellem Rentenversicherungsverlauf 

Hinweis:

Renteninformation mit Rentenversicherungsverlauf erhalten Sie unter der Servicehotline 0800/1000 48015 mit Angabe der Sozialversicherungsnummer oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Hinweis: Wenn Sie keine Altersvorsorge haben, lassen Sie sich bitte beraten

13. Einkünfte
14. Kranken- / Pflegeversicherung
15. Altersvorsorge
16. Straftaten
16. Straftaten

Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren müssen sämtliche Verurteilungen, unabhängig von der Strafhöhe, und alle Ermittlungs- und Strafverfahren in Deutschland und im Ausland angegeben werden. Anzugeben sind auch bereits bezahlte Geldstrafen und verbüßte Freiheitsstrafen.

Das Verschweigen von bisherigen Verurteilungen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie unterliegen hier gemäß §53 Abs. 2 i.V.m. §53 Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz einer uneingeschränkten Pflicht zur Offenbarung.

Angaben zu der Straftat

Hier müssen Sie das Datum, erkennendes Gericht / erkennende Staatsanwaltschaft, Tatbestand und Strafmaß aller Verurteilungen, Strafbefehle, Schuldsprüche, Auflagen und Verwarnungen, die gegen Sie erfolgten, nennen. Sie unterliegen hier gemäß §53 Abs. 2 i.V.m. §53 Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz einer uneingeschränkten Pflicht zur Offenbarung.

17. Ermittlungsverfahren
18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit
19. Frühere Einbürgerungsverfahren
20. Sonstige Anmerkungen
17. Ermittlungsverfahren

Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren müssen sämtliche Verurteilungen, unabhängig von der Strafhöhe, und alle Ermittlungs- und Strafverfahren in Deutschland und im Ausland angegeben werden. Anzugeben sind auch bereits bezahlte Geldstrafen und verbüßte Freiheitsstrafen.

Laufende Ermittlungsverfahren erschweren das Einbürgerungsverfahren. Bitte warten Sie den Verfahrensausgang ab oder setzen Sie sich mit uns direkt in Verbindung.

17. Ermittlungsverfahren
18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit
19. Frühere Einbürgerungsverfahren
20. Sonstige Anmerkungen
18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit

gibt folgende Erklärung ab:


„Ich wurde darüber belehrt, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgt.


Durch die Einbürgerung kann/können jedoch – wenn das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht meines Heimatstaates bzw. meiner Heimatstaaten dies vorsieht – meine bisherige Staatsangehörigkeit bzw. meine bisherigen Staatsangehörigkeiten kraft Gesetzes automatisch verloren gehen.


Zur Vermeidung eines ungewollten Verlusts wurde mir hiermit empfohlen, vorab die jeweils zuständige Auslandsvertretung meines Heimatstaates bzw. meiner Heimatstaaten diesbezüglich zu kontaktieren.


Es steht jedem Einbürgerungsbewerber frei, freiwillig seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder die erforderlichen Maßnahmen gegen einen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit einzuleiten.


Mir ist bewusst, dass Mehrstaatigkeit im Einzelfall Nachteile mit sich bringen kann.


Zusätzlich wurde mir empfohlen, vorab mit der jeweils zuständigen Auslandsvertretung meines Heimatstaates bzw. meiner Heimatstaaten zu klären, ob mit der Einbürgerung Meldepflichten über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an die Heimatbehörde bzw. Heimatbehörden entstehen werden.“

17. Ermittlungsverfahren
18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit
19. Frühere Einbürgerungsverfahren
20. Sonstige Anmerkungen
19. Frühere Einbürgerungsverfahren
17. Ermittlungsverfahren
18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit
19. Frühere Einbürgerungsverfahren
20. Sonstige Anmerkungen
20. Sonstige Anmerkungen

Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen als Nachweis bei

21. Hinweise

Ich nehme die folgenden Hinweise zur Kenntnis und bin mit ihnen einverstanden

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Einwilligung nach § 67 des Sozialgesetzbuches X:

Auskunft durch die Finanzbehörden:

Beiziehung der Ausländerakte:

Verwaltungsgebühr:

Richtigkeit der Angaben und Mitteilungspflichten:

Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter?

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit einem Abdruck des Antrages für Ihre Unterlagen.

 

Sofern Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrages zusätzlich in das elektronische Postfach Ihres Bürgerkonots zugestellt.

 

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet. Sollten wir Rückfragen haben oder weitere Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

1. Angaben zur Person

11. Derzeitiger Tätigkeitsbereich

2. Aufenthaltsstatus

12. Arbeitsverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten

3. Aufenthaltsstatus

13. Einkünfte

4. Familienstand

14. Kranken- / Pflegeversicherung

5. Elternteil

15. Altersvorsorge

6. Abfrage Kinder

16. Straftaten

7. Aufenthaltsorte von Geburt bis heute

17. Ermittlungsverfahren

8. Schule und Ausbildung

18. Vermeidung von Mehrstaatigkeit

9. Sprachkenntnisse

19. Frühere Einbürgerungsverfahren

10. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordung

20. Sonstige Anmerkungen

DIESER BUTTEN WIRD NACH DER TESTPHASE ENTFERNT!

Hinweis: Sie können mit dem Knopf "Speichern und später fortfahren" den Antrag zwischenspeichern. Hierbei wird die aktuelle Sitzung geschlossen und Ihnen wird ein Link per E-Mail zu Verfügung gestellt um den Antrag zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen.

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